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Allgemeine Geschäftsbedingungen DEUROMEDIA:
DEUROMEDIA Technologies Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH
Stand V5/2010: 21.7.2010
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gelten für Lieferungen und Leistungen zwischen DEUROMEDIA
Technologies Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH., nachfolgend DEUROMEDIA genannt und dem Vertragspartner. Abweichende
Bedingungen, die vom Vertragspartner gefordert werden oder die sich aus Handelsbrauch ergeben, werden nur dann anerkannt, wenn
DEUROMEDIA ausdrücklich deren Geltung durch einen gesetzlich Vertretungsberechtigten bestätigt hat.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Kostenvoranschläge, Preisinformationen, Angebote oder Vorschläge, die DEUROMEDIA Vertragspartner unterbreitet, sind
freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der DEUROMEDIA Auftragsbestätigung als
angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
3. Liefer- und Leistungsumfang, Gefahrenübergang
DEUROMEDIA ist nach besten Kräften bemüht, die in dem Vertrag angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Dennoch kann es zu
Verzögerungen kommen (z.B. Verzögerungen in der Zulieferkette, höhere Gewalt, etc.). Liefertermine und Lieferfristen sind
unverbindlich und freibleibend. DEUROMEDIA übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch den Lieferverzug
entstehen. Teillieferungen sind stets zulässig.
Ist die Lieferung durch DEUROMEDIA von einem Dritten als Zulieferer abhängig, behält sich DEUROMEDIA das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu haften, wenn ein Zulieferer während eines
Zeitraums von mehr als 1 Monat nicht liefert.
Falls nichts anderes ausdrücklich im angenommenen Angebot geregelt ist, ist die Lieferung stets "ex works" im Sinne der INCOTERMS
2000 - das heißt von DEUROMEDIA's Firmensitz oder Produktionsstätten aus wie von DEUROMEDIA spezifiziert. Software und
Content wird auf Datenträger ex Works oder zum Download zur Verfügung gestellt. Deuromedia übernimmt keine Verantwortung für
rechtliche Belange oder Kosten welche durch den Import von Software- Lizenzen entstehen können.
4. Abnahme
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Deuromedia zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
Software und Content wird auf Datenträger ex Works oder zum Download zur Verfügung gestellt und gilt zum frühesten der
nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen, wenn die Abnahme vom Vertragspartner oder Endkunden bestätigt wird oder wenn die
Software installiert und operativ beim Endkunden in Betrieb genommen wurde oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation
Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt diese im Rahmen der Gewährleistung durch
Deuromedia beheben zu lassen. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt
Für Software und Content gilt, dass Nutzungsrechte gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages erst mit vollständiger Bezahlung
eingeräumt werden.
Der Vertragspartner ist verantwortlich für die sichere und ordentliche Speicherung von Software und Content und soll diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und anderen Schaden in dem Umfang versichern, die für diesen Geschäftstyp üblich sind und
tritt alle Ansprüche gegen die Versicherung an DEUROMEDIA ab.
DEUROMEDIA ist berechtigt, jederzeit und ohne vorhergehende Ankündigung die Nutzung von Software und Content zu unterbinden
oder zurückzuhalten ,falls Umstände eintreten, die es für DEUROMEDIA unzumutbar machen, an den angenommenen Auftrag
gebunden zu bleiben, oder falls der Vertragspartner eine geschuldete Leistung aus diesem Vertrag zum Fälligkeitszeitpunkt nicht
erbringt. Zum Zwecke der Ausübung der in diesem Abschnitt gewährten Rechte erteilt der Vertragspartner an DEUROMEDIA, deren
Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen das Recht und das Einverständnis auf sicheren und unbegrenzten Zugang zu dem
Betriebsgelände und den Geschäftsräumen des Vertragspartners und/oder stellt den sicheren und unbegrenzten physischen Zugang
oder Fernzugriff beim Endkunden und dessen Erfüllungsgehilfen während der Betriebszeiten.
6. Preise
Alle aufgeführten Preise beruhen auf DEUROMEDIA Entstehungskosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und sind "ex works", in
EURO und beinhalten keinen Versand, die Abwicklung und Steuern. Der Vertragspartner trägt die mit dem Verkauf verbundene
Quellensteuer und Umsatzsteuer.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit bei Preisen für Dienstleistungen oder Lizenzen vereinbart. Als Maß der Berechnung der
Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI
2005=100) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der
Indexzahl innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss bleiben unberücksichtigt. Danach sind am 1. des siebenten
Vertragsmonates sowie zu jedem 1. Jänner eines jeden Jahres die Preise für Dienstleistungen oder Lizenzen neu zu berechnen und
aliquot den Veränderungen anzupassen.
7. Rechnungsstellung und Fälligkeit
Software und Services: 50 % Anzahlung des Auftragswertes sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung und 40 % des Auftragswertes sind
vor ex-works Lieferung fällig, der Restbetrag nach Abnahme.
Content: Alle Einmalkosten sind zu 100%fällig bei Erhalt der Auftragsbestätigung. Periodische oder monatliche Kosten sind zu 100%
fällig zu Beginn der jeweiligen Periode oder des jeweiligen Monats, umsatzabhängige Kosten sind zu 100% fällig zum Ende der
jeweiligen Umsatzperiode.
Support: Alle Einmalkosten sind zu 100%fällig bei Erhalt der Auftragsbestätigung. Periodische oder monatliche Kosten sind zu 100%
fällig zu Beginn der jeweiligen Periode oder des jeweiligen Monats.
Eingehende Zahlungen werden ungeachtet vom Vertragspartner allenfalls anders lautend erklärter Widmung zuerst auf (gerichtliche
oder außergerichtliche) Einbringungskosten, dann auf Verzugszinsen und erst danach auf sonstige offene Forderungen angerechnet.
Bei Vorhandensein mehrerer Forderungen werden einlangende Zahlungen in der beschriebenen Reihenfolge zuerst auf die älteste
offene Forderung samt Nebengebühren angerechnet. Bank und Überweisungsgebühren sind vom Vertragspartner zu tragen.
Gegen Ansprüche von DEUROMEDIA kann der Vertragspartner nur mit gerichtlich festgestellten oder durch DEUROMEDIA
ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
8. Zahlungsverzug
Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Vertragspartner Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zumindest jedoch Verzugszinsen in
Höhe von 18 % p.a., das entspricht 1,5% pro Monat bzw. 0,05% pro Tag. DEUROMEDIA behält sich weiteres vor, im Falle des
Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
9. Geistige und gewerbliche Schutzrechte
Alle Rechte an Erfindungen, Patenten, Werken im Sinne des Urheberrechts, Design, Warenzeichen und alle anderen geistigen und
gewerblichen Schutzrechte die an den Waren einschließlich der Software, der begleitenden Verpackung und der Dokumentation
bestehen, bleiben im Eigentum der DEUROMEDIA oder gegebenenfalls im Eigentum unserer Lizenzgeber und unterliegen den
Bestimmungen dieses Paragraphen.
Mit dem Kauf und der vollständigen Bezahlung von Software oder Content gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt
DEUROMEDIA dem Endkunden eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung von Software oder Content
am im Angebot genannten Standort des Endkunden in dem Umfang und für den Zweck zu nutzen, für den sie entworfen und der,
gemäß den Bestimmungen der beiliegenden Gebrauchsanleitung, von DEUROMEDIA beabsichtigt ist.
Ohne die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes einzuschränken, gilt:
- - jede Software, die in Hardware enthalten ist, darf nur als Bestandteil/Bauteil hiervon und zum Zwecke des gewöhnlichen
Gebrauchs mit dieser benutzt werden;
- - diese Software darf nicht von dem Speichermedium auf den sie gespeichert ist , herausgelöst, entfernt oder modifiziert
werden;
- - vorbehaltlich gesetzlicher Erlaubnis darf weder der Endkunde noch der Vertragspartner die Software nicht dekompilieren,
nicht zum Source Code auflösen und nicht zurück - analysieren ("reverse engineering") und
- - der Vertragspartner stellt DEUROMEDIA frei von allen Schäden, Kosten, Auslagen und dergleichen, die durch Handlungen
des Endkunden in Verletzung der Bestimmungen dieses Paragraphen entstehen, oder durch jede Handlung eines Dritten, der
die Waren direkt oder indirekt vom Endkunden unter Verletzung der Bestimmungen dieses Paragraphen erlangt.
„Deuromedia“ unterliegt namens- und markenrechtlichem Schutz. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt „Deuromedia“ ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von Deuromedia ganz oder teilweise zu welchem Zweck auch immer zu verwenden.
10. Gewährleistung
Es gilt als vereinbart, dass nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Computer Software herzustellen, die in allen Anwendungen
und Kombinationen fehler- und störungsfrei arbeitet. Bei Störungen kann es insbesondere zu Datenverlusten kommen. Deuromedia hat
bei der Entwicklung der Software größte Sorgfalt walten lassen und wird auch künftig bemüht sein, etwaige Unstimmigkeiten oder Fehler
zu beseitigen.
DEUROMEDIA leistet Gewähr: Für Software für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten, für Updates (Aktualisierung der bestehenden
Deuromedia Software oder Teilen davon) oder Upgrades (Lieferung einer neuen Version der Deuromedia Infotainment Platform
Software) für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Abnahme wie in §4 dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ definiert. Das
vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich spezifiziert zu
rügen. DEUROMEDIA ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen.
So fern DEUROMEDIA Mängel außerhalb der Gewährleistungen behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden
diese nach Aufwand verrechnet gemäß der gültigen Preisliste DEUROMEDIAs.
Bei Updates und Upgrades bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf das durchgeführte Update, nicht jedoch auf die
ursprüngliche Lieferung von Deuromedia Software.
11. Haftung
DEUROMEDIA haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DEUROMEDIA nur für Personenschäden.
Der Ersatz von unmittelbaren und mittelbaren Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten,
entgangenem Gewinn oder Schadensersatzansprüche anderer Art sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen DEUROMEDIA verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartner oder
des Endkunden, was immer früher ist, vom Schaden.
12. Geheimhaltung
Jede Partei wird „vertrauliche Informationen“ geheim halten und geeignete Vorkehrungen treffen, damit diese „vertraulichen
Informationen“ nicht an nicht autorisierte Dritte weitergegeben werden oder diesen sonst zugänglich sind. Keine Partei wird „vertrauliche
Informationen“ Dritten zugänglich machen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eingeholt zu haben.
„Vertrauliche Informationen“ dürfen ausschließlich zur Erreichung des Vertragszweckes verwendet werden und nur an jene Mitarbeiter
weitergegeben werden, die diese zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt benötigen („need to know“ Basis). Diese
Geheimhaltungspflichten werden die Vertragsteile auf ihre Angestellten überbinden.
Unter „vertraulichen Informationen“ werden alle Betriebs und Geschäftsgeheimnisse verstanden, beispielsweise technische Daten,
Kundendaten, Einkaufsbedingungen und Verträge, Daten über Mitarbeiter, Lieferanten und Vertriebspartner, Know-how, Produktideen,
Daten betreffend Forschung, Entwicklung, Produktion, Technologie, Finanzen, Kostenstrukturen, Marketingaktivitäten und allenfalls dem
Kommunikationsgeheimnis unterliegende Daten. Unter „Vertrauliche Informationen“ fallen sämtliche „vertrauliche Informationen“, die ein
Vertragsteil dem anderen auf welche Weise immer (schriftlich, mündlich oder in Form von Plänen, Dokumentationen etc.) zugänglich
macht.
Von der Pflicht zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen, die
- - vom mitteilenden Vertragsteil durch schriftliche Einverständniserklärung zur Bekanntgabe an Dritte ausdrücklich freigegeben
werden;
- - die als nicht vertrauliche Informationen weitergegeben wurden
- - die dem erlangenden Vertragsteil zur Zeit der Informationserteilung durch den anderen Vertragsteil bereits nachweislich
bekannt sind;
- - die rechtmäßig von einem Dritten zugegangen oder
- - der Öffentlichkeit nachweislich auf andere Weise als durch Verletzung der Geheimhaltungspflicht zugänglich sind;
- - aufgrund von Rechtsvorschriften Behörden oder Gerichten zugänglich gemacht werden müssen.
Die Verpflichtung „vertraulichen Informationen“, geheim zu halten und nicht an nicht autorisierte Dritte weiterzugeben und ausschließlich
für den Zweck zu verwenden, für welchen sie zugänglich gemacht wurden, besteht während aufrechter Geschäftsbeziehung und danach
für weitere 5 Jahre nach der letzten Lieferung oder Leistungserbringung durch Deuromedia.
Der Endkunde stimmt zu bzw. der Vertragspartner stellt sicher, dass der Endkunde DEUROMEDIA berechtigt, den Endkunden zu
Zwecken der eigenen PR-/Kundenwerbung als Kunden der DEUROMEDIA zu benennen und die Art der von DEUROMEDIA gelieferten
Waren offen zulegen.
13. Datenschutz
DEUROMEDIA ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung und für die vertraglich vereinbarten Zwecke personenbezogene
Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Der
Vertragspartner steht dafür ein, dass in erforderlichem Umfang die Zustimmung auch der Endkunden und Konsumenten zu
Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten vorliegt.
Soweit DEUROMEDIA nach bestehenden Rechtsvorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, wird DEUROMEDIA dieser
Verpflichtung nachkommen, ohne dass der Vertragspartner oder Endkunden Rechtsfolgen daraus ableiten können. Sollten
Vertragspartner und/oder Endkunden in diesem Zusammenhang Ansprüche gegen DEUROMEDIA erheben, hat der Vertragspartner
DEUROMEDIA schad- und klaglos zu halten.
14. Rechtsnachfolge
Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die dem Vertragspartner vertraglich zustehenden Rechte und Pflichten bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von DEUROMEDIA.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach
der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln)
von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter
beträgt drei; die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch, der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter
Ausschluss des UN Kaufrechtes.
16. Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrags im Übrigen nicht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einzelvereinbarungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform.
© DEUROMEDIA Technologies Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH, Barichgasse 40-42, A-1030 Wien, Österreich; Juli 2010
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