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Allgemeine Geschäftsbedingungen DEUROMEDIA:
DEUROMEDIA Technologies Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH
Stand: 19.01.2010

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gelten für Lieferungen und Leistungen zwischen DEUROMEDIA Technologies Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH., nachfolgend DEUROMEDIA genannt und dem Vertragspartner. Abweichende Bedingungen, die vom Vertragspartner gefordert werden oder die sich aus Handelsbrauch ergeben, werden nur dann anerkannt, wenn DEUROMEDIA ausdrücklich deren Geltung durch einen gesetzlich Vertretungsberechtigten bestätigt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Kostenvoranschläge, Preisinformationen, Angebote oder Vorschläge, die DEUROMEDIA Vertragspartner unterbreitet, sind freibleibend und unverbindlich.

3. Liefer- und Leistungsumfang, Gefahrenübergang
DEUROMEDIA ist nach besten Kräften bemüht, die in dem Vertrag angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen (z.B. Verzögerungen in der Zulieferkette, höhere Gewalt, etc.). Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich und freibleibend. DEUROMEDIA übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch den Lieferverzug entstehen. Teillieferungen sind stets zulässig.

Ist die Lieferung durch DEUROMEDIA von einem Dritten als Zulieferer abhängig, behält sich DEUROMEDIA das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu haften, wenn ein Zulieferer während eines Zeitraums von mehr als 1 Monat nicht liefert.

Falls nichts anderes ausdrücklich im angenommenen Angebot geregelt ist, ist die Lieferung stets "ex works" im Sinne der INCOTERMS 2000 - das heißt von DEUROMEDIA's Firmensitz oder Produktionsstätten aus wie von DEUROMEDIA spezifiziert.

Falls keine besondere Vereinbarung hinsichtlich der Art des Versandes getroffen wurde, werden die Güter in einer Art und Weise transportiert, die DEUROMEDIA am günstigsten erscheinen. DEUROMEDIA haftet aber nicht dafür, dass diese Transportweise die sicherste, die günstigste und die zweckdienlichste ist. Der Vertragspartner trägt die Kosten eines evtl. durch ihn angeforderten Expressversands.

Falls der Vertragspartner die Ware nicht zu der von DEUROMEDIA angegebenen Lieferzeit annimmt, kann DEUROMEDIA zusätzlich zu den gesetzlich bestimmten Rechten,

  • die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und die angemessenen Lagerkosten (einschließlich Versicherung und Transport) dem Vertragspartner berechnen,
  • die Waren an einen Dritten zum besten erzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) den Vertragspartner für Mindereinnahmen im Vergleich zu dem vom Vertragspartner zu zahlenden Preis verlangen.
Rücksendungen:
Diese RMA Bedingungen gelten für von Deuromedia geliefert Hardware.
Im Falle von Hardwaredefekten, unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb der Gewährleistung, sind vom Vertragspartner die RMA Bedingungen des jeweiligen Herstellers, die auf der Homepage von DEUROMEDIA unter www.deuromedia.com bekanntgemacht oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, einzuhalten.

Voraussetzung zur Abwicklung des RMA Prozesses sind wie folgt:

  • Ein vollständiger schriftlicher Fehlerbericht mit Verweis auf Seriennummer oder TAG/MAC Nummer, sowie Referenz auf die Rechnungsnummer des Einkaufs sind an DEUROMEDIA zu übermitteln.
  • Nach schriftlicher Übermittlung, Prüfung und Annahme des Fehlerberichts durch DEUROMEDIA wird von DEUROMEDIA oder von einem von DEUROMEDIA beauftragten Unternehmen eine RMA Nummer unter Angabe der Einsendeadresse für das defekte Gerät vergeben. Die Vergabe einer RMA Nummer ist keine Bestätigung, dass sich das Gerät noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befindet.
  • Die Einsendung des defekten Gerätes an Deuromedia oder nach vorheriger Zustimmung von Deuromeida an den jeweiligen Hersteller oder Händler erfolgt in der Originalverpackung oder einer adäquat transportsicheren Verpackung. In jedem Fall muss das Gerät so verpackt sein, dass es unmittelbar an den Hersteller weiter geliefert werden kann. Die RMA Nummer ist auf der Verpackung außen gut sichtbar anzubringen, der Fehlerbericht dem Gerät beizupacken. Die Einsendung erfolgt bis zum Eintreffen des Gerätes auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners oder des in seinem Namen sendenden Betreiber des Systemstandortes.

4. Abnahme
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Deuromedia zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Hardware wird ex Works geliefert und gilt mit der Bereitstellung ex Works als abgenommen.
Software und Content wird auf Datenträger ex Works oder zum Download zur Verfügung gestellt und gilt zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen, wenn die Abnahme vom Vertragspartner oder Endkunden bestätigt wird oder wenn die Software installiert und operativ beim Endkunden in Betrieb genommen wurde oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt diese im Rahmen der Gewährleistung durch Deuromedia beheben zu lassen. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt sämtliche von DEUROMEDIA gelieferte Hardware im Eigentum von DEUROMEDIA. Für Software und Content gilt, dass Nutzungsrechte gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt werden.

Der Vertragspartner ist verantwortlich für die sichere und ordentliche Aufbewahrung der gelieferten Waren und soll diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und anderen Schaden in dem Umfang versichern, die für diesen Geschäftstyp üblich sind und tritt alle Ansprüche gegen die Versicherung an DEUROMEDIA ab. DEUROMEDIA ist berechtigt, jederzeit und ohne vorhergehende Ankündigung, sich den Besitz an den Waren soweit wie möglich wieder zu verschaffen und diese wieder zu verkaufen falls Umstände eintreten, die es für DEUROMEDIA unzumutbar machen, an den angenommenen Auftrag gebunden zu bleiben, oder falls der Vertragspartner eine geschuldete Leistung aus diesem Vertrag zum Fälligkeitszeitpunkt nicht erbringt. Zum Zwecke der Ausübung der in diesem Abschnitt gewährten Rechte erteilt der Vertragspartner an DEUROMEDIA, deren Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen das Recht und das Einverständnis auf sicheren und unbegrenzten Zugang zu dem Betriebsgelände und den Geschäftsräumen des Vertragspartners und/oder stellt den sicheren und unbegrenzten Zugang beim Endkunden und dessen Erfüllungsgehilfen während der Betriebszeiten.

6. Preise
Alle aufgeführten Preise beruhen auf DEUROMEDIA Entstehungskosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und sind "ex works", in EURO und beinhalten nicht den Versand, die Abwicklung und Steuern. Der Vertragspartner trägt die mit dem Verkauf der Waren verbundene Quellensteuer und Umsatzsteuer.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit bei Preisen für Dienstleistungen oder Lizenzen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2004=100) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss bleiben unberücksichtigt. Danach sind am 1. des siebenten Vertragsmonates sowie zu jedem 1. Jänner eines jeden Jahres die Preise für Dienstleistungen oder Lizenzen neu zu berechnen und aliquot den Veränderungen anzupassen.

7. Rechnungsstellung und Fälligkeit
Hardware: 100% Anzahlung des Auftragswertes sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
Fristen für angegebene Liefer- und Zustellzeiten beginnen bei Hardware Beauftragungen nach Zahlungseingang.
Software und Services: 50 % Anzahlung des Auftragswertes sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung und 40 % des Auftragswertes sind vor ex-works Lieferung fällig, der Restbetrag nach Abnahme.
Content: Alle Einmalkosten sind zu 100%fällig bei Erhalt der Auftragsbestätigung. Periodische oder monatliche Kosten sind zu 100% fällig zu Beginn der jeweiligen Periode oder des jeweiligen Monats, umsatzabhängige Kosten sind zu 100% fällig zum Ende der jeweiligen Umsatzperiode.
Support: Alle Einmalkosten sind zu 100%fällig bei Erhalt der Auftragsbestätigung. Periodische oder monatliche Kosten sind zu 100% fällig zu Beginn der jeweiligen Periode oder des jeweiligen Monats.

8. Zahlungsverzug
Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Vertragspartner Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zumindest jedoch Verzugszinsen in Höhe von 18 % p.a., das entspricht 1,5% pro Monat bzw. 0,05% pro Tag. DEUROMEDIA behält sich weiteres vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

9. Geistige und gewerbliche Schutzrechte
Alle Rechte an Erfindungen, Patenten, Werken im Sinne des Urheberrechts, Design, Warenzeichen und alle anderen geistigen und gewerblichen Schutzrechte die an den Waren einschließlich der Software, der begleitenden Verpackung und der Dokumentation bestehen, bleiben im Eigentum der DEUROMEDIA oder gegebenenfalls im Eigentum unserer Lizenzgeber und unterliegen den Bestimmungen dieses Paragraphen.

Mit dem Kauf und der vollständigen Bezahlung von Software oder Content gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt DEUROMEDIA dem Endkunden eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung von Software oder Content am im Angebot genannten Standort des Endkunden in dem Umfang und für den Zweck zu nutzen, für den sie entworfen und der, gemäß den Bestimmungen der beiliegenden Gebrauchsanleitung, von DEUROMEDIA beabsichtigt ist.
Ohne die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes einzuschränken, gilt:

  • - jede Software, die in Hardware enthalten ist, darf nur als Bestandteil/Bauteil hiervon und zum Zwecke des gewöhnlichen Gebrauchs mit diesen Lieferungen benutzt werden;
  • - diese Software darf nicht von einem ROM oder Flash Speicher mit dem sie geliefert wird, herausgelöst, entfernt oder modifiziert werden;
  • - vorbehaltlich gesetzlicher Erlaubnis darf weder der Endkunde noch der Vertragspartner die Software nicht dekompilieren, nicht zum Source Code auflösen und nicht zurück - analysieren ("reverse engineering") und
  • - der Vertragspartner stellt DEUROMEDIA frei von allen Schäden, Kosten, Auslagen und dergleichen, die durch Handlungen des Endkunden in Verletzung der Bestimmungen dieses Paragraphen entstehen, oder durch jede Handlung eines Dritten, der die Waren direkt oder indirekt vom Endkunden unter Verletzung der Bestimmungen dieses Paragraphen erlangt.

"Deuromedia" unterliegt namens- und markenrechtlichem Schutz. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt „Deuromedia“ ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Deuromedia ganz oder teilweise zu welchem Zweck auch immer zu verwenden.

10. Gewährleistung
Es gilt als vereinbart, dass nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Computer Software herzustellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehler- und störungsfrei arbeitet. Bei Störungen kann es insbesondere zu Datenverlusten kommen. Deuromedia hat bei der Entwicklung der Software größte Sorgfalt walten lassen und wird auch künftig bemüht sein, etwaige Unstimmigkeiten oder Fehler zu beseitigen.

DEUROMEDIA leistet Gewähr: Für Hardware für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach Gefahrübergang, für Software für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten nach Abnahme wie in §4 dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ definiert. Der Gewährleistungszeitraum kann einvernehmlich verlängert werden, wenn Deuromedia von seinen Lieferanten eine längere Gewährleistungsfrist eingeräumt bekommt. Das vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich spezifiziert zu rügen. DEUROMEDIA ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen.

So fern DEUROMEDIA Mängel außerhalb der Gewährleistungen behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese nach Aufwand verrechnet gemäß der gültigen Preisliste DEUROMEDIAs.

11. Verpackung
Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungsmaterial verantwortlich.

12. Haftung
DEUROMEDIA haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DEUROMEDIA nur für Personenschäden.

Der Ersatz von unmittelbaren und mittelbaren Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn oder Schadensersatzansprüche anderer Art sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen DEUROMEDIA verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartner oder des Endkunden, was immer früher ist, vom Schaden.

13. Geheimhaltung
Jede Partei wird „vertrauliche Informationen“ geheim halten und geeignete Vorkehrungen treffen, damit diese „vertraulichen Informationen“ nicht an nicht autorisierte Dritte weitergegeben werden oder diesen sonst zugänglich sind. Keine Partei wird „vertrauliche Informationen“ Dritten zugänglich machen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eingeholt zu haben. „Vertrauliche Informationen“ dürfen ausschließlich zur Erreichung des Vertragszweckes verwendet werden und nur an jene Mitarbeiter weitergegeben werden, die diese zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt benötigen („need to know“ Basis). Diese Geheimhaltungspflichten werden die Vertragsteile auf ihre Angestellten überbinden.

Unter „vertraulichen Informationen“ werden alle Betriebs und Geschäftsgeheimnisse verstanden, beispielsweise technische Daten, Kundendaten, Einkaufsbedingungen und Verträge, Daten über Mitarbeiter, Lieferanten und Vertriebspartner, Know-how, Produktideen, Daten betreffend Forschung, Entwicklung, Produktion, Technologie, Finanzen, Kostenstrukturen, Marketingaktivitäten und allenfalls dem Kommunikationsgeheimnis unterliegende Daten. Unter „Vertrauliche Informationen“ fallen sämtliche „vertrauliche Informationen“, die ein Vertragsteil dem anderen auf welche Weise immer (schriftlich, mündlich oder in Form von Plänen, Dokumentationen etc.) zugänglich macht.

Von der Pflicht zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen, die

  • - vom mitteilenden Vertragsteil durch schriftliche Einverständniserklärung zur Bekanntgabe an Dritte ausdrücklich freigegeben werden;
  • - die als nicht vertrauliche Informationen weitergegeben wurden
  • - die dem erlangenden Vertragsteil zur Zeit der Informationserteilung durch den anderen Vertragsteil bereits nachweislich bekannt sind;
  • - die rechtmäßig von einem Dritten zugegangen oder
  • - der Öffentlichkeit nachweislich auf andere Weise als durch Verletzung der Geheimhaltungspflicht zugänglich sind;
  • - aufgrund von Rechtsvorschriften Behörden oder Gerichten zugänglich gemacht werden müssen.

Die Verpflichtung "vertraulichen Informationen", geheim zu halten von nicht an nicht autorisierte Dritte weiterzugeben und ausschließlich für den Zweck zu verwenden, für welchen sie zugänglich gemacht wurden, besteht während aufrechter Geschäftsbeziehung und danach für weitere 5 Jahre nach der letzten Lieferung oder Leistungserbringung durch Deuromedia.

Der Endkunde stimmt zu bzw. der Vertragspartner stellt sicher, dass der Endkunde DEUROMEDIA berechtigt, den Endkunden zu Zwecken der eigenen PR-/Kundenwerbung als Kunden der DEUROMEDIA zu benennen und die Art der von DEUROMEDIA gelieferten Waren offen zulegen.

14. Datenschutz
DEUROMEDIA ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung und für die vertraglich vereinbarten Zwecke personenbezogene Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass in erforderlichem Umfang die Zustimmung auch der Endkunden und Konsumenten zu Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten vorliegt.

Soweit DEUROMEDIA nach bestehenden Rechtsvorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, wird DEUROMEDIA dieser Verpflichtung nachkommen, ohne dass der Vertragspartner oder Endkunden Rechtsfolgen daraus ableiten können. Sollten Vertragspartner und/oder Endkunden in diesem Zusammenhang Ansprüche gegen DEUROMEDIA erheben, hat der Vertragspartner DEUROMEDIA schad- und klaglos zu halten.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei; die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch, der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

16. Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einzelvereinbarungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform.

© DEUROMEDIA Technologies Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH, Barichgasse 40-42, A-1030 Wien, Österreich; Jänner 2009






   
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